Informationsschreiben zum Verpackungsgesetz

Aufgrund des neuen Verpackungsgesetzes erreichen uns vermehrt Anfragen bezüglich der Registrierung bei einem Entsorger des dualen Systems.

Hierzu informieren wir Sie wie folgt:

Systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind gemäß § 3 Abs. 8 VerpackG mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen sowie Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen.

Die DEUBLIN GmbH stellt Produkte für den industriellen Bedarf her, die nicht an private Endverbraucher geliefert werden. Somit entfällt in diesem Fall die Pflicht zur Registrierung.

 

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